Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, im Befristungsrecht, bei Abmahnungen und bei der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie Kündigung oder Versetzung. Erforderlichenfalls vertreten wir Ihr Unternehmen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.