Arbeitgeber

Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, im Befristungsrecht, bei Abmahnungen und bei der Vorbereitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie Kündigung oder Versetzung. Erforderlichenfalls vertreten wir Ihr Unternehmen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

 

Wir stehen Ihnen auch als „externe Rechtsabteilung“ außergerichtlich zur Verfügung, um die arbeitsrechtliche Qualität Ihres Unternehmerhandelns zu verbessern. Es stimmt nicht, dass der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht „sowieso immer verliert“. Es ist alles eine Frage von Strategie und Vorbereitung – mit langem Atem und klarem Ziel.

Kontakt aufnehmen