BERATUNG UND VERTRETUNG IM BAURECHT
Rechtsanwalt Monz ist seit 2007 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
Das Baurecht kennen wir von allen Seiten: Wir vertreten Unternehmen und private Bauherren, Auftraggeber und Auftragnehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber, Generalunternehmer und Handwerker, Architekten und Ingenieure, Sachverständige und alle anderen am Bau Beteiligten.
Und auch hier haben wir uns nochmals spezialisiert: Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem privaten Baurecht. Dabei geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den vorgenannten Akteuren. Wir befassen uns demnach nicht mit dem öffentlichen Baurecht, also dem Verhältnis zwischen Unternehmen oder Bürgern auf der einen Seite und dem Staat, beispielsweise der Baubehörde, auf der anderen Seite.